Deutschland ist zur Ausweisung von Nutzungsbeschränkungen in Natura 2000-Gebieten verpflichtet. Die Fläche, die mit Angelverboten belegt ist, wurde im Verfahren auf 23 % der Ursprungsfläche aus dem 1. Entwurf verkleinert. Wie kann es aber zu Fangeinbußen schon vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung kommen?