Pressemitteilung - 11. August 2021 | Bereich: Verbraucherschutz
Soziale und ökologische Mindeststandards in einem Lieferkettengesetz? Nicht mit Jamaika!
Die Unterstützung von der Forderungen der „Initiative Lieferkettengesetz“ wurde von Jamaika abgelehnt.
Die FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag spricht sich gegen die verbindliche Regelung von sozialen und ökologischen Mindeststandards entlang der Lieferketten aus und Jamaika knickt ein. Es gibt aber keine Menschenrechte zweiter oder dritter Klasse! Die Wahrung von Menschenrechten muss für alle Unternehmen in einer Lieferkette eine Verpflichtung sein. Ich hätte mich sehr über ein starkes Signal aus Schleswig-Holstein für eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Menschenrechte gefreut!
Pressemitteilung - 11. Juni 2021 | Bereich: Verbraucherschutz
Ausbeutung und Umweltverschmutzung dürfen kein Wettbewerbsvorteil sein!
Endlich dürfen Ausbeutung und Umweltverschmutzung kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen mehr sein! Nach der wiederholten Vertagung konnte heute mit der breiten Unterstützung der Zivilgesellschaft, von NGOs, Gewerkschaften und Kirchen der extreme Widerstand der Wirtschaftslobby gebrochen werden. Fakt ist, dass der jetzige Kompromiss an der ursprünglichen Schlagkraft eingebüßt hat - in vielen Punkten wird eine Nachbesserung erforderlich sein. Fakt ist aber auch, dass das heute beschlossene Lieferkettengesetz der wichtige erste Schritt zu einem Paradigmenwechsel ist. Die Einhaltung von Menschenrechten wird zur Pflicht! Wie schwierig es ist, Menschenrechte und Umweltstandards in der Welt sicherzustellen und eine eindeutige Entscheidung für deren Einhaltung zu treffen, sehen wir in Schleswig-Holstein. Hier wird unser Antrag „Lieferkettengesetz jetzt!“ seit Wochen im parlamentarischen Verfahren gehalten. Berlin hat heute gezeigt, dass unser Antrag dem mehrheitlichen Willen unserer Menschen entspricht. Scheinbar ist es Jamaika nicht möglich, eine gemeinsame Linie zu finden. Bedauerlich! Wir bleiben dran!
Pressemitteilung - 29. April 2021 | Bereich: Nachhaltigkeit/Verbraucherschutz
Lieferkettengesetz: Große Zustimmung für SPD-Antrag
Es gibt keine Menschenrechte zweiter oder dritter Klasse! Die Wahrung von Menschenrechten muss für alle Unternehmen in einer Lieferkette eine Verpflichtung sein. Das Lieferkettengesetz muss jetzt im Bundestag beschlossen werden und darf nicht noch länger nach hinten geschoben werden. Seit März liegt dem Bundestag endlich ein Entwurf eines Lieferkettengesetzes zur Diskussion und Beschlussfassung vor. Die fünfstündige Anhörung hat gezeigt, dass dieses Gesetz einen wichtigen Paradigmenwechsel einleitet. Die Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten soll für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter ab dem 01.01.2023 verbindlich geregelt werden. In der Anhörung wurde offenkundig, dass den Bedenken von Industrie- und Arbeitgeberverbänden viele positive Erfahrungen von Unternehmen entgegenstehen, die sich bereits um nachhaltiges Produzieren und die Einhaltung von Menschenrechten bemühen. In großer Breite plädierten die Anzuhörenden aus kirchlichen Organisationen, aus Verbänden, aus den Kommunalen Landesverbänden und auch aus der Wirtschaft für klare Regelungen. Unternehmen, die sich für die Wahrung von Menschenrechten und für nachhaltige Produktionsprozesse einsetzen, dürfen nicht weiter benachteiligt werden. Unser Antrag „Lieferkettengesetz jetzt“ fand breite Zustimmung. Aus Schleswig-Holstein könnte ein starkes Signal für eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Menschenrechte durch unsere Unternehmen gesendet werden. Wir sind gespannt, wie die Jamaikakoalition entscheiden wird. Bleibt es bei Lippenbekenntnissen von CDU, Grüne und FPD in den Plenardebatten? Oder wird der Schleswig-Holsteinische Landtag ein starkes Signal für ein deutsches Lieferketten zur Wahrung der Menschenrechte ausgehen?
Pressemitteilung - 02. März 2021 | Bereich: Verbraucherschutz
Herzlichen Glückwunsch an Schleswig-Holsteins Verbraucherschulen!
Herzlichen Glückwunsch an Schleswig-Holsteins Verbraucherschulen! Bundesweit 37 Schulen sind am Montag, dem 1. März 2021 als Verbraucherschulen in den Prädikaten Bronze, Silber und Gold ausgezeichnet worden, darunter sieben Schulen aus Schleswig-Holstein. Bei der digitalen Auszeichnungsveranstaltung sind engagierte Lehrer mit viel Engagement und Motivation und einem Sinn für Teamarbeit als die wichtigsten Voraussetzungen für gute Verbraucherbildung herausgestellt worden. Ziel der Arbeit in den Schulen ist die Erziehung der Schüler:innen zu lebenstüchtigen und selbstbewussten Verbraucher:innen. Ob der Abschluss von Verträgen, die kritische Bewertung von Werbung oder auch nachhaltiger Konsum, Verbraucherschutz hat viele Facetten und wird in dieser Vielfalt in der Arbeit der Verbraucherschulen abgebildet. Ganz besonders stolz bin ich darüber, dass mit dem Carl- Burckhardt-Gymnasium auch eine Lübecker-Schule als Verbraucherschule in Bronze ausgezeichnet wurde. Herzlichen Glückwunsch!
Pressemitteilung - 12. Februar 2021 | Bereich: Nachhaltigkeit/Verbraucherschutz
Durchbruch beim Lieferkettengesetz
Endlich hat das Bundeswirtschaftsministerium seine Blockadehaltung aufgegeben! Mit großem Einsatz hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zusammen mit dem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller seit Monaten um eine Gesetzesvorlage zu einem Lieferkettengesetz gerungen. Immer wieder wurde die Entscheidung durch die Blockadehaltung des Bundeswirtschaftsministers Altmaier verschoben. Doch die breite Unterstützung von vielen Akteuren der Zivilgesellschaft, von kirchlichen Organisationen und Gewerkschaften hat Wirkung gezeigt. Endlich kommt der nächste Schritt in Richtung verbindliches Lieferkettengesetz, Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen müssen entlang der gesamten Lieferketten gelten!
Pressemitteilung - 03. Dezember 2020 | Bereich: Nachhaltigkeit/Verbraucherschutz
Für klare Regeln entlang der Lieferketten!
Für klare Regeln entlang der Lieferketten! Anlässlich der heutigen Landespressekonferenz zu einem Lieferkettengesetz erklärt die Sprecherin für Nachhaltigkeitspolitik der SPD-Fraktion, Kerstin Metzner: „Das gemeinsame Bekenntnis der Akteure von BEI, Ehrenamt, Kirche und Gewerkschaft bestärkt mich in der Forderung, ein klares Bekenntnis aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag zum Lieferkettengesetz zu senden. Wir alle spüren derzeit selbst, wie sehr wir auf das Funktionieren von Lieferketten angewiesen sind. Klare Regeln zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht und von Nachhaltigkeitsstandards sind keine Luxusforderungen, sondern ein Erfordernis!
Pressemitteilung - 28. August 2020 | Bereich: Nachhaltigkeit/Verbraucherschutz
Lieferkettengesetz jetzt!
Arbeiten bis zur Erschöpfung, Schlafen am Arbeitsplatz, ohne Arbeitsschutz für einen Hungerlohn täglich 12 bis 14 Stunden schuften. Viele Produkte, die unser tägliches Leben prägen, wie Handys, Kleidung, Kaffee oder Schokolade, werden unter ausbeuterischen und verantwortungslosen Bedingungen hergestellt. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Umweltzerstörung. Doch wo führt das hin, wenn wir unseren Wohlstand weiter auf der Armut der anderen aufbauen? Innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten sorgen weltweit ca. 450 Millionen Menschen dafür, dass wir hier so leben (können), wie wir es gerade tun. Auf der Suche nach Profiten und billigen Rohstoffen bleiben ihre Rechte viel zu oft auf der Strecke. Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen ist eine der Antriebsfedern der SPD. Menschenwürdige Arbeitsbedingungen müssen weltweit herrschen! Wir sind überzeugt, dass dafür alle ihren Beitrag leisten müssen: Politik, Unternehmen und Konsumenten. Über 80 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren haben im September 2019 sich zur Initiative Lieferkettengesetz zusammengeschlossen und einen Forderungskatalog veröffentlicht. Gut und wichtig war es, dass sich am 9. Dezember 2019 auch 42 Unternehmen für die zügige Einführung eines Lieferkettengesetz ausgesprochen haben. Inzwischen vereint die Initiative Lieferkettengesetz mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, die für einklagbare soziale und Umweltstandards eintreten. Diesem Engagement muss nun auch die Politik folgen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen und engagierte Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden. Vier Jahre lang wurde darauf gebaut, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zu menschenrechtlichen Verbesserungen in der Geschäftspraxis entlang der Lieferkette führen würde. Wir kennen spätestens seit dem 14. Juli 2020 das Ergebnis. Beim Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, dem NAP, gaben weniger als 20 Prozent der befragten, global agierenden Firmen an, dass sie die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht aus dem NAP umsetzen. Die Selbstverpflichtung ist kläglich gescheitert. Es ist ein Irrglaube, dass wir uns damit zufriedengeben können. Im internationalen Wettbewerb entscheidet zunehmend auch die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und internationalen Standards. Nicht umsonst fordern inzwischen 62 weltweit agierende Firmen ein wirksames Lieferkettengesetz. Laut Ankündigung der Bundesregierung soll das Eckpunktepapier für das Lieferkettengesetz am 9. September im Kabinett auf den Tisch kommen. Wir erwarten, dass das Eckpunktepapier dann auch wirksame Regeln enthält. Die Initiative Lieferkettengesetz hat ihre Forderungen einem umfangreichen Abwägungsprozess intensiv auf Praxistauglichkeit geprüft. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz zu unterstützen. Ebenso fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die umgehende Einführung des Lieferkettengesetzes einzusetzen. Lieber Joschka Knuth, die Grünen waren im Juli ja gleich mit an Bord. Das hat mich sehr gefreut. Auch die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag Ende 2019 auf die Forderungen nach einem Lieferkettengesetz reagiert und zum Ausdruck gebracht, dass sie die internationale Verantwortung annehmen und Menschenrechte, wie auch Sozial- und Umweltstandards durchsetzen möchte. Bei diesen Voraussetzungen sollte einer Mehrheit für diese Antrag heute nichts mehr entgegenstehen. Lassen Sie uns gemeinsam für ein deutsches Lieferkettengesetz eintreten als einen wesentlichen Schritt hin zu einem Europäischen Lieferkettengesetz!
Pressemitteilung - 11. August 2020 | Bereich: Nachhaltigkeit
Landeshauptstadt Kiel gewinnt Nachhaltigkeitspreis 2020
Herzlichen Glückwunsch, Kiel! Herzlichen Glückwunsch, Oberbürgermeister Ulf Kämpfer! Nachhaltigste Großstadt 2020 – hinter diesem Preis steht jahrelanges Engagement für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und im bürgerlichen Engagement. Kiel beweist, dass Nachhaltigkeit auf breiter Ebene gelebt werden muss und dabei erfolgreich sein kann. Ob beim politischen Ziel, bis 2050 als Kommune klimaneutral zu sein, in der Verwaltung bei der nachhaltigen Beschaffung oder beim bürgerlichen Engagement mit der Pfandbecher-Initiative. Die Landesregierung wäre gut beraten, sich bei der Landeshauptstadt Kiel den erforderlichen Input zu holen. Es ist höchste Zeit, dass auch die Jamaika-Regierung endlich die richtigen Maßnahmen ergreift, um die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu erreichen.
Pressemitteilung - 14. Juli 2020 | Bereich: Nachhaltigkeit/Verbraucherschutz
Unsere Verantwortung für Menschenrechte endet nicht an der deutschen Grenze
Unsere Verantwortung für Menschenrechte endet nicht an der deutschen Grenze Heute (14. Juli) wurden die Ergebnisse der zweiten Befragungsrunde deutscher Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten dem Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt. Wir erwarten, dass das Thema endlich Fahrt aufnimmt und reichen heute einen Antrag in den Landtag ein, der den Beitritt des Landes zur Initiative Lieferkettengesetz fordert. Seit 2019 fordert ein breites Bündnis ein deutsches Gesetz für verbindliche Menschenrechtspflichten in den weltweiten Lieferketten von Unternehmen. Per Gesetz sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die Einhaltung der Menschenrechte auch bei ausländischen Zulieferern sicherzustellen. Ziel ist es, gerechte und nachhaltige Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Ausland zum Kriterium in der öffentlichen Beschaffung zu machen. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung von 2016 hatte Unternehmen bereits aufgefordert, eine menschenrechtliche Sorgfalt in internationalen Lieferketten walten zu lassen. Die Basis war eine freiwillige Selbstverpflichtung. Das scheint offensichtlich nicht zu reichen. Wir brauchen ein Lieferkettengesetz, um Sorgfaltspflichten zum Schutz der Menschenrechte verbindlich zu stärken. Unternehmen, die sich um das Einhalten der Menschenrechte kümmern, werden im Wettbewerb oft benachteiligt. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den wir dringend ändern müssen. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen wie auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit und Rechtssicherheit gibt.
Pressemitteilung - 16. Juni 2020 | Bereich: Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung: Eine schlechte Bilanz
Mit den Verlautbarungen der Landesregierung zu ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht offenbart sich das Dilemma dieser Koalition. Streicheleinheiten in Richtung Grünen. Ignoranz bei den Nachhaltigkeitszielen, die die Verantwortung der Wirtschaft einfordern. Anfang 2019 wurden die Nachhaltigkeitskriterien als verbindliche Forderungen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz gestrichen. Diese Streichung wird von den NGOs als massiver Rückschritt in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele eingeschätzt. Nachhaltigkeitspolitik a la Jamaika nach dem Motto: „Wasch mir den Buckel, aber mach‘ mich nicht nass!
Pressemitteilung - 05. März 2020 | Bereich: Verbraucherschutz
SPD-Fraktion für umfassende Stärkung von Verbraucherrechten
Die Verbraucherrechte bei Elektrogeräten müssen gestärkt werden. Teilweise sind Elektrogeräte so gebaut, dass sie kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt gehen. Das zwingt Konsumentinnen und Konsumenten zum Neukauf eines Geräts. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist stellt sicher, dass die Unternehmen ein Interesse daran haben müssen, ihre Produkte nachhaltiger zu gestalten. Damit stärken wir nicht nur Verbraucherrechte, sondern schonen zudem unsere Umwelt. Ein weiterer Schritt, mit dem wir Verbraucherrechte stärken wollen, ist die Ausdehnung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre. Sollte während dieser Zeit ein Mangel auftreten, wird angenommen, dass dieser bereits beim Kauf vorlag. Tritt dieser Fall ein, müsste der Händler in dieser Zeit das Gegenteil beweisen, um für den Mangel nicht haften zu müssen.
Pressemitteilung - 01. Oktober 2019 | Bereich: Verbraucherschutz
Wir erwarten mehr Mut von dieser Landesregierung!
Wir erwarten mehr Mut von dieser Landesregierung Zur Entscheidung den „Nutri-Score“ als neue Lebensmittelkennzeichnung auf den Weg zu bringen erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Kerstin Metzner:
„Wir begrüßen, dass die Bundesernährungsministerin nun endlich handeln und den Nutri-Score auf den Weg bringen will. Andere europäische Länder sind uns in dieser Frage schon längst voraus. Die Ergebnisse der Umfrage, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, bestätigt unsere Auffassung. Die Ampelkennzeichnung des Nutri-Scores ist am besten dafür geeignet ist, dass sich Verbraucher schnell und übersichtlich über Inhaltsstoffe von Lebensmitteln informieren können. Noch am Freitag sträubte sich Jamaika anzuerkennen, eine transparente Nährwertkennzeichnung mit dem Nutri- Score mit Konsequenz zu unterstützen. Nach der heutigen Erklärung von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner erwartet die SPD-Landtagsfraktion auch auf Landesebene mehr Mut. Im kommenden Umwelt- und Agrarausschuss sollten wir uns über konkrete Rahmenbedingungen für die Einführung des Nutri-Scores austauschen. Nach 10 Jahren Diskutieren müssen wir hier in Schleswig Holstein mit Nachdruck an der konkreten Umsetzung arbeiten. Wir sollten ausloten, welche Unternehmen bereit wären, den Nutri-Score schnellstmöglich freiwillig einzuführen. Das Land muss die Unterstützung liefern, die dafür nötig ist.“
Pressemitteilung - 27. September 2019 | Bereich: Verbraucherschutz
Transparenz auf einen Blick: Die Nährwertkennzeichnung „Nutri-Score“
Transparenz auf einen Blick: Die Nährwertkennzeichnung „Nutri-Score“ „„Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern,“ heißt es 2017 im Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD auf Bundesebene. Der Jamaika-Koalitionsvertrag schreibt fest: „Wir werden uns im Bund für eine Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes einsetzen,“ unter anderem dafür, dass Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung verbessert wird. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.“ Diese Aussagen stellen den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Aussicht, dass ihnen in absehbarer Zeit eine transparente Nährwertkennzeichnung die Auswahl gesünderer Lebensmittel beim Einkauf erleichtern wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf einem Blick der Zucker-, Fett- und Salzgehalt von Lebensmitteln erkennbar und vergleichbar sein. Mit dem Nutri-Score gelingt dies. Deshalb setzen sich Ärzte, Verbraucherschützer und, nicht zu vergessen, die Europäische Bürgerinitiative Pro-Nutri-Score für diese Kennzeichnung ein. Auch die Mehrheit der Deutschen will laut einer Forsa-Umfrage den Nutri-Score. Kritiker sagen, Nutri-Score sei in der Bewertung zu sehr vereinfacht. Tatsache ist: Ohne eine vereinfachte Darstellung kann die Bewertung auf einen Blick nicht gelingen. Selbstverständlich kann nach dieser ersten Bewertung der Blick auch weiterhin auf die Zutatenliste gerichtet werden, die die ganze Vielfalt an Eigenschaften dieses Lebensmittels und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit wiedergibt.
Auf Bundesebene sprechen sich SPD und Grüne eindeutig für den Nutri-Score aus. Es ist ein bewährtes System und wissenschaftlich bewiesen, dass diese einfache ampelfarbene Nährwertkennzeichnung aus Frankreich die Entscheidung für einen gesünderen Einkauf für Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert. Deshalb ist es unverständlich, warum diese Nährwertkennzeichnung hier in Deutschland immer noch nicht mit Nachdruck eingeführt wird. Die SPD sieht im Nutri-Score zudem einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung ernährungsbedingter Krankheiten. Durch die ampelfarbene Kennzeichnung könnten selbst Kinder z.B. erkennen, was zu viel Zucker oder Fett enthält und entscheiden, ob sie vielleicht doch lieber zu dem gesünderen Produkt greifen.
Warum wollen Sie, liebe Grüne, hinter dem Antrag der Grünen rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel zurückbleiben, die auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Mai forderte, auf der Vorderseite von Verpackungen eine farblich abgestufte Kennzeichnung zum Nährwert von Lebensmitteln wie dem Nutri-Score einzuführen?
Liebe FDP, Ihr Kollege Holowaty hat bereits öffentlich bekundet: „Ich begrüße daher grundsätzlich die Ankündigung von Nestlé, die Nutri-Score Ampel in Europa einzuführen und fordere auch die Bundesernährungsministerin auf, ihren Widerstand aufzugeben, sofern sie kurzfristig kein besseres System anzubieten hat.“
Und selbst Ihre Junge Union, Herr Kollege Koch, hat sich schon eindeutig für die Einführung einer Lebensmittelampel ausgesprochen.
Auf der besagten Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai dieses Jahres wurden bereits Ergebnisse für Ende 2019 angekündigt. Wir sind gespannt. Ich frage mich, wieso Sie von der Jamaika-Koalition bei dieser Ankündigung in Ihrem Antrag auf ein Wischiwaschi zurückgehen, aus dem man alles und nichts herauslesen kann? Die Formulierung „sich an einem eventuellen Pilotprojekt zu beteiligen“ gleicht doch fast einem Begräbnis. Warum fordern Sie, liebe Damen und Herren von Jamaika, nicht ganz klar die schnellstmögliche Einführung einer ampelfarbenen Nährwertkennzeichnung, wie den Nutri-Score? Lassen Sie uns darüber in den Ausschüssen beraten! Wir beantragen die Überweisung der drei Anträge sowohl in den Wirtschafts-, als auch in den Umweltausschuss.“
Pressemitteilung - 09. Mai 2019 | Bereich: Hafenpolitik
Der Kieler Seehafen hat Potenzial, sich zu einem Vorzeigehafen zu entwickeln
Anlässlich der heutigen (09.05.2019) Inbetriebnahme der ersten Landstromanlage für große Passagierschiffe in Kiel erklären der wirtschaftspolitische Sprecher und die hafenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck und Kerstin Metzner:
„Die Landstromanlage ist eine wichtige Investition in Klima- und Umweltschutz, ein wichtiger Baustein für emissionsärmere Liegezeiten und steigert die Attraktivität des Seehafens der Landeshauptstadt für innovative Fährunternehmen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Strom in Kiel nur aus erneuerbaren Energien gespeist wird! Das alles zeigt, dass es für Reedereien immer wichtiger wird, sich in Zukunft noch stärker mit den Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu beschäftigen.“